Während der Menstruation (Ḥaiḍ) ist eine Frau nicht nur vom Gebet und Fasten befreit, sondern es ist ihr auch untersagt, sie zu verrichten. Es besteht jedoch der Unterschied, dass menstruationsbedingt versäumte Fastentage im Gegensatz zu Gebeten nachgeholt werden müssen. Dieser Artikel beschreibt einige Richtlinien, wie eine Frau beim Beginn oder Ende der Menstruation im Ramaḍān handeln sollte. Diese Richtlinien stammen aus “Manhal al-Wāridīn“, dem Kommentar von ‘Allāmah Ibn ‘Ābidīn al-Shāmī zum Handbuch von Imām Birgivī [911 AH].
Diese Zusammenstellung wurde ursprünglich von Mufti Ismail Bassa (TheMufti.com) verfasst und nun von einem unserer Kursteilnehmer Gökhan P. ins Deutsche übertragen. Möge Allah sie beide im Diesseits und Jenseits reichlich belohnen.