Qaḍāʾ al-Fawāʾit: Das Nachholen versäumter Gebete

Das Nachholen versäumter Gebete
(Shawwāl 1441 Hijrī / Juni 2020 greg.)

Die täglichen fünf Gebete sind an bestimmte Zeiten gebunden. Was geschieht jedoch, wenn man versäumt diese in ihrem festgelegten Zeitrahmen zu verrichten? Diese Abhandlung ist ein bescheidener Versuch zu erklären ob, warum, wie & wann versäumte Gebete nachgeholt werden sollten.

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Im Namen Allāhs, des Allerbarmers, des Barmherzigen

Bereits vor ihrem weltlichen Dasein schloss Allāh ﷻ als Schöpfer mit allen Nachkommen Adams (alayhis salām) einen einzigartigen Bund, nämlich fragte Er: “Bin Ich nicht euer Erhalter?” (7:172). Sofort bejahte die gesamte Menschheit die Frage und bis heute – abertausende Jahre später – zeichnet sich ein wahrer Gläubiger unter uns dadurch aus, genau diesen Bund stets zu achten und zu ehren.

Unter den verschiedensten Ausdrucksformen dieses Bundes gebührt dem Ṣalāh (Gebet) zweifellos allerhöchste Priorität. Denn die unzähligen Vorteile, Segnungen & Weisheiten, die Allāh der Allweise im Ṣalāh verborgen hat, bereichern beide, den temporären Aufenthalt des Gläubigen auf der Erde sowie sein ewiges Leben im Jenseits.

Das Gebet zu seiner Zeit

Der Islām schreibt zu diesem Zweck fünf tägliche Pflichtgebete vor, die es selbst auf dem Schlachtfeld zu ihren festgesetzten Zeiten zu verrichten gilt. Allāh der Erhabene spricht nämlich im Qurʾān:

إِنَّ الصَّلاةَ كانَت عَلَى المُؤمِنينَ كِتابًا مَوقوتًا 

“Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben.” (4:103)

Als der Gesandte Allāhs ﷺ einmal befragt wurde, was bei Allāh die beliebteste Tugend sei, antwortete er:

الصَّلاَةُ عَلَى وَقْتِهَا

“Das Gebet zu seiner Zeit.” (al-Bukhārī)

Die Abrechnung jedes Gläubigen vor seinem Schöpfer beginnt laut einer weiteren Überlieferung mit dem Ṣalāh.1 Die Gebete in ihren festgesetzten Zeitrahmen zu vernachlässigen und sie ohne Grund zu versäumen ist deshalb ein enormes Vergehen und widerspricht dem eingegangenen Bund mit Allāh.2

Qaḍāʾ (Nachholen)

Sollte ein Gebet trotzdem verpasst werden, so betonte die große Mehrheit aller klassischen Gelehrten, dass man dieses Versäumnis nicht nur innig zu bereuen hat, sondern auch nachholen muss. Denn jene Pflichten, die einem Allāh ﷻ oder Seinen Dienern gegenüber obliegen, zu erfüllen gehört zu den Bedingungen der Reue. Derjenige, der ein Gebet versäumt hat und dann reumütig ist, ist deshalb verpflichtet das Fāʾita (versäumte Gebet) nachzuholen, um seine Reue und Bitte um Vergebung zu vervollständigen. Dieses Nachholen nennt man Qaḍāʾ.

Sobald man ein Gebet versäumt, sollte man sich bemühen dieses schnellstens nachzuholen und es nicht ohne Grund noch weiter hinauszögern.3 Folgende Anweisung des Gesandten Allāhs ﷺ wird authentisch berichtet:

إِذَا رَقَدَ أَحَدُكُمْ عَنِ الصَّلاَةِ أَوْ غَفَلَ عَنْهَا فَلْيُصَلِّهَا إِذَا ذَكَرَهَا فَإِنَّ اللهَ يَقُولُ أَقِمِ الصَّلاَةَ لِذِكْرِي

“Sollte einer von euch das Gebet verschlafen oder es vergessen, so lasst es ihn beten, sobald er sich daran erinnert, denn Allāh spricht: Verrichte das Gebet zu Meinem Gedenken.” (Muslim)

Imām Ibn Shihāb al-Zuhrī (rahmatullāh ʿalayh) pflegte diesen Vers mit der Bedeutung “wenn du dich erinnerst” zu rezitieren.

Sāḥib al-Tartīb

Als Sāḥib al-Tartīb gilt ein Gläubiger, der seit der Pubertät entweder gar kein Gebet versäumt hat, die gesamten Fawāʾit bereits nachgeholt hat oder seine Fawāʾit nicht mehr als 5 Gebete (ohne Witr als separates Gebet zu zählen) erreicht haben. Für solch eine Person ist es beim Nachholen notwendig folgende zwei Reihenfolgen einzuhalten:

Erstens: Die Reihenfolge zwischen versäumten und aktuellen Gebeten. Sprich, er muss seine versäumten Gebete noch vor dem nächsten aktuellen Pflichtgebet (welches man im Gegensatz zu Qaḍāʾ als Adāʾ bezeichnet) verrichten.

Ansonsten gilt das aktuelle Gebet als unverrichtet (quasi versäumt) und man muss es nach den Qaḍāʾ-Gebeten wiederholen.4

Zweitens: Die Reihenfolge zwischen den Fawāʾit untereinander. Das Gebet, welches als erstes versäumt wurde, muss auch als erstes nachgeholt werden. Erst danach das zweite, dann das dritte und so weiter. Ansonsten gelten auch diese Gebete nicht.5

Aus 3 Gründen6 entfällt die Pflicht dieser Reihenfolgen und fälschlicherweise verrichtete Gebete müssen nach den Qaḍāʾ-Gebeten nicht mehr wiederholt werden:

[1] Adāʾ in Vergessenheit über ausstehende Fawāʾit zu verrichten.

[2] Die aktuelle Gebetszeit droht zu enden.

[3] Es stehen mehr als 5 Fawāʾit aus. (Bleiben nach einiger Zeit nur noch fünf versäumte Gebete übrig, gilt man, bevor man nicht alle Fawāʾit nachgeholt hat, trotzdem nicht wieder als Sāḥib al-Tartīb.7)

Absichtlich versäumte Gebete

Manche propagieren die isolierte Meinung, dass absichtlich versäumte Gebete nicht nachgeholt werden müssten, sondern ledigliche Reue ausreiche. Laut ihnen könne die Pflicht von Qaḍāʾ nur von dem im Ḥadīth erwähnten Verschlafen oder Vergessen verursacht werden. Diese Auffassung widerspricht der großen Mehrheit der Rechtsgelehrten aller vier Rechtsschulen. Wenn man durch etwas, welches keine Sünde darstellt (und zwar ungewolltes Verschlafen), verpflichtet ist das Gebet nachzuholen, dann ist man erst recht dazu verpflichtet, wenn man das Gebet absichtlich versäumt.8

Imām al-Nawawī (rahmatullāh ʿalayh) nennt diese Meinung (absichtlich versäumte Gebete nachzuholen) sogar den Konsens der Gelehrten.9 Das Nicht-Nachholen widerspricht darüber hinaus dem prophetischen Prinzip

فَدَيْنُ اللهِ أَحَقُّ أَنْ يُقْضَى

“Allāhs Schulden haben vielmehr Anspruch darauf, beglichen zu werden.” (al-Bukhārī)

welches Imām Ibn al-Ḥajr al-ʿAsqalānī (rahmatullāh ʿalayh) auf folgende Weise erläuterte: “Die aus Absicht versäumende Person wurde zum Gebet aufgefordert und war verpflichtet, dieses zu verrichten, so wurde es (das Gebet) zu einer Schuld für ihn/sie. Und eine Schuld wird nicht erlassen, außer durch dessen Darbietung (bzw. Begleichung).”10

Außerdem haben die Gefährten des Propheten ﷺ ihre Gebete weder bei der Schlacht von Khandaq noch auf dem Weg zu Banū Qurayḍa verschlafen oder vergessen. Im ersten Fall, leitete sogar der Prophet ﷺ sie im Qaḍāʾ-Gebet, und weder tadelte noch korrigierte er sie nachdem er vom zweiten erfuhr.11 Detaillierte Ausführungen findet man hierzu in den Werken klassischer Rechtsgelehrten.

Qaḍāʾ lebenslanger Versäumnisse

Folglich sollte man mit versäumten Gebeten – egal welcher Art – nicht leichtfertig umgehen. Wer noch Monate oder Jahre an Fawāʾit ausstehen hat, sollte sich aufrichtig bemühen diese so schnell wie möglich nachzuholen ohne sich von ihrer großen Anzahl entmutigen zu lassen. Die Gelehrten raten so einer Person eine einfache Methode, durch die man diese Fawāʾit nach und nach begleichen kann: Man verrichtet zu jedem aktuellen Pflichtgebet ein Qaḍāʾ. Zum Beispiel verrichtet man mit jedem Ẓuhr-Gebet innerhalb seiner zugehörigen Zeit (sprich Adāʾ) zusätzlich ein ausstehendes, versäumtes Ẓuhr als Qaḍāʾ.

Dabei sei angemerkt, dass wenn man eines Tages seine bisher lebenslange Nachlässigkeit gegenüber dem Gebet bereut und den aufrichtigen Entschluss fasst alle Pflichtgebete in Zukunft in ihrer Zeit zu verrichten, bezeichnet man die bis dahin angehäuften Fawāʾit als qadīma (vorangegangene). Im Falle danach wieder Gebete zu versäumen, sollte man die bereits beschriebenen Reihenfolgen aus Vorsicht einhalten, auch wenn man definitionsgemäß nicht als Sāḥib al-Tartīb gilt.12

Verschiedene Überlieferungen, die versprechen die seit der Pubertät über das gesamte Leben gehäuften Fawāʾit auf einen Schlag zu begleichen, indem man zum Beispiel in der Nacht des letzten Freitags des Ramaḍān ein Gebet mit besonderem Ablauf verrichtet, sind grundlos und frei erfunden.13 Im Internet werden auch einige Abkürzungen vorgeschlagen, nämlich die Sunan bei Gebeten zu überspringen und sie so zu verkürzen. Doch ein solches Gebet wäre ohne vollständigen Segen und die Belohnung gemindert.

Sollte jemand wirklich von der riesigen Menge an versäumten Gebeten überwältigt sein, so soll er auf Nawāfil und Sunan ghayr-muʾakkada (sprich: die jeweils vier Einheiten vor dem ʿAṣr und ʿIshāʾ) Gebete verzichten und stattdessen regelmäßig soviel Qaḍāʾ verrichten wie in seiner Kraft steht.14 In solch einer Lage freiwillige Werke über das Nachholen zu bevorzugen, gleicht ohnehin 10€ – in erwartungsvoller Hoffnung auf ein Dankeschön – als Geschenk in jene Hände zu drücken, denen man noch Tausende von Euros schuldet.

Was jemanden betrifft, der trotz allem bevor er seine gesamten Fawāʾit nachzuholen vermag vom Tod ereilt wird, so ist stark gehofft, dass Allāh der Allerbarmer ihm angesichts seiner hoffentlich aufrichtigen Reue & fortlaufenden Bemühung die übrige Differenz vergibt.

Verschiedene Ahkām (Vorschriften)

  • Nur versäumte Pflichtgebete (sprich Farḍ & Wājib) müssen nachgeholt werden. Es gibt kein Qaḍāʾ von Nafl- oder Sunna-Gebeten, außer den zwei Einheiten vor Fajr vom jetztigen Tag (und auch nur bis Zawāl) und einem abgebrochenen Nafl/Sunna-Gebet, da man sich durch sein Beginn zu seiner Ausführung verpflichtet hat.15

  • Außerhalb der drei Makrūh Zeiten (sprich: die Zeiten bis kurz nach Sonnenaufgang, während -höchststand & vor -untergang) kann Qaḍāʾ zu jeder Zeit verrichtet werden. Es ist auch nicht notwendig auf eine bestimmte Zeit zu warten, um zum Beispiel das heute verpasste Maghrib Ṣalāh in der Zeit des morgigen Maghrib zu verrichten.16

  • Zwar sind Qaḍāʾ nach dem Beten des Fajr und ʿAṣr im Gegensatz zu Nawāfil erlaubt, jedoch sollten diese nicht öffentlich (wie zum Beispiel in der Moschee) verrichtet werden. Sein Gebet zu verpassen ist nämlich bereits eine Sünde und seine Sünde öffentlich kundzutun ist darüber hinaus eine weitere Sünde.17

  • Für ein gültiges Qaḍāʾ muss man in der Absicht bestimmen, um welches es sich genau handelt. Erinnert man sich nicht mehr an die Anzahl oder Tage der ausstehenden Fawāʾit, kalkuliert man diese seit der Pubertät schätzend und fasst bei jedem die Absicht für das Qaḍāʾ z.B. vom letzten (oder ersten) ausstehenden ʿAṣr Gebet. Auf diese Weise wird das nächste Fāʾita immer zum letzten bzw. ersten unter den nun Ausstehenden.18

  • Verrichtet ein Sāḥib al-Tartīb vor seinen Qaḍāʾ mehrere Adāʾ bis seine Fawāʾit – aufgrund der Ungültigkeit der Adāʾ bei Missachtung der Reihenfolge (siehe Kapitel) – schließlich sechs ergeben, bleibt er hierdurch kein Sāḥib al-Tartīb mehr und die Pflicht der Reihenfolge entfällt. Sobald diese Pflicht aufgehoben ist, gelten die bis dahin suspendierten Adāʾ nun als verrichtet und müssen nicht mehr wiederholt werden, da sie nur sinnlich als versäumt angerechnet wurden.19

  • Das Qaḍāʾ-Gebet richtet sich in der Beschaffenheit nach dem versäumten Gebet: Holt man ein lautes Gebet alleine nach darf es laut verrichtet werden (und in der Gemeinschaft muss es sogar). Ein als Reisender versäumtes Gebet mit eigentlich vier Einheiten muss auch beim Nachholen halbiert werden.20

  • Sammeln sich mehrere Personen an, die ein und dasselbe Gebet versäumt haben, dürfen sie das Fāʾita in der Gemeinde nachholen.21

  • Das Nachholen von Fawāʾit sollte schriftlich festgehalten werden, um im Testament vermerken zu können, dass vom hinterbliebenen Vermögen für jedes noch ausstehende Gebet eine Fidya (Sühne) gezahlt werden soll. Fidya für ein versäumtes Gebet beträgt dieselbe Summe wie die Zakāt al-Fiṭr.22

Qaḍāʾ al-Fawāʾit | Das Nachholen versäumter Gebete

Konsultiere bei Fragen stets einen Gelehrten des Vertrauens.

Tabisch A. Farooqi
(Shawwāl 1441 Hijrī / Juni 2020 greg.)
Geprüft & genehmigt von
Mufti Dr. Asif Navid (ḥafiẓahullāh)
  1. Jāmiʿa at-Tirmidhī
  2. Ṣaḥīḥ Muslim, Al-Baḥr ar-Rāʾiq
  3. Iʿlā as-Sunan
  4. al-Muḥīṭ al-Burhānī
  5. Al-Baḥr ar-Rāʾiq
  6. Al-Baḥr ar-Rāʾiq, Radd al-Muḥtār
  7. Fatḥ al-Qadīr
  8. Ikmāl al-Muʿallim
  9. Al-Minhāj
  10. Fatḥ al-Bārī
  11. Al-Istidhkār
  12. Al-Baḥr ar-Rāʾiq, Radd al-Muḥtār
  13. Al-ʿUjāla an-Nāfiʿa, al-Mawḍūʿāt al-Kubrā, al-Fawāʾid al-Majmūʿa
  14. Marāqi al-Falāḥ, Radd al-Muḥtār
  15. Al-Baḥr ar-Rāʾiq, Badāʾiʿ al-Ṣanāʾiʿ
  16. Marāqi al-Falāḥ, al-Baḥr ar-Rāʾiq
  17. Radd al-Muḥtār
  18. Radd al-Muḥtār, al-Muḥīṭ al-Burhānī
  19. Radd al-Muḥtār, Fatḥ al-Qadīr
  20. Al-Fatāwā al-Hindiyyah, Radd al-Muḥtār
  21. Radd al-Muḥtār
  22. Badāʾiʿ al-Ṣanāʾiʿ, Radd al-Muḥtār

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