udhiyah

Udhiyah (Qurbānī) 101

Vorzug von Udhiyah

  • Udhiyah ist eine von Allah, dem Erhabenen, befohlene Handlung:

فَصَلِّ لِرَبِّكَ وَٱنۡحَرۡ ۝٢
„Also wende dich im Gebet deinem Rabb zu und opfere (Tiere).“ (108:2)

  • Der Sohn Adams führt am Yawmun-Nahr (10. Dhul-Hijjah) keine Tat aus, die Allah mehr liebt, als das Tieropfer. Das geopferte Tier wird am Tag des Jüngsten Gerichts mit seinen Hörnern, Haaren und Hufen (zum Wiegen) kommen. Das Opfer wird von Allah, dem Erhabenen, akzeptiert, bevor das Blut den Boden erreicht. Daher opfert mit ungehemmten und glücklichem Herzen. (At-Tirmidhi)


Wer ist zur Udhiyah verpflichtend?

  • Udhiyah ist wājib (verpflichtend) für jeden Muslim, der bei klarem Verstand und reif ist (das heißt, das Alter der Pubertät erreicht hat), muqīm (das heißt, er ist kein Schar‘ī-Reisender) ist und den Betrag von 612,36 g Silber oder Vermögen im entsprechenden Wert, welches über den grundlegenden Bedürfnissen liegt, besitzt. Es ist nicht notwendig, dass dieser Betrag ein ganzes Mondjahr lang im Besitz verblieben ist. Der Besitz während der drei Tage von Udhiyah macht Udhiyah obligatorisch. Udhiyah ist weder für ein Kind noch für eine verrückte Person verpflichtend, unabhängig davon, ob sie das oben genannte Vermögen besitzen oder nicht, noch ist es wajib für ihre Vormünder, es in ihrem Namen durchzuführen. Ebenso ist es für einen Schar‘ī-Reisenden nicht wājib.

Hinweis: Ein Schar‘ī-Reisender ist jemand, der eine Reise mit der Absicht unternimmt, 77 km zu reisen. Er wird als Schar‘ī-Reisender betrachtet, sobald er seine Stadt verlässt.

  • Es ist auch hoch verdienstvoll für jemanden, auf dem Udhiyah nicht wājib ist, das Opfer zur Zufriedenheit Allahs, dem Erhabenen, zu bringen. Er wird für all die Belohnungen, die in den Ahādith erwähnt werden, in Frage kommen.
  • Während der Tage von Udhiyah kann Sadaqah (Wohltätigkeit) nicht Udhiyah ersetzen noch das Wajib erfüllen. Udhiyah ist eine einzigartige ‘Ibādah (Anbetung). So wie Zakah den Hajj nicht ersetzen kann oder Sawm (Fasten) das Salah (Gebet) nicht ersetzen kann, so kann auch Sadaqah nicht Udhiyah ersetzen. Wenn jedoch die Tage von Udhiyah vergangen sind und Udhiyah aufgrund von Unwissenheit, Nachlässigkeit oder einem anderen gültigen Grund nicht vollzogen wurde, dann wird es wājib, den Preis des Udhiyah-Tieres oder das Tier selbst an die Armen als Sadaqah zu entrichten.
  • Wenn ein Reisender nach Hause zurückkehrt oder eine Person den erforderlichen Reichtum am 12. Dhul-Hijjah vor Sonnenuntergang erwirbt, wird es wājib für ihn, Udhiyah durchzuführen.
  • Ein Reisender, der die Absicht hat, an einem bestimmten Ort fünfzehn Tage oder länger zu bleiben, gilt nicht mehr als Reisender. Er muss Udhiyah vollziehen, wenn er den vorgeschriebenen Betrag besitzt.

Tage der Udhiyah

• Die Tage der Udhiyah sind der zehnte, elfte und zwölfte Dhul-Hijjah. Der erste Tag ist besser als der zweite und der zweite besser als der letzte.

Zeit für Udhiyah

• In Städten und Dörfern, in denen Jumu‘ah und ‘Īd verrichtet werden, beginnt die Zeit für Udhiyah nach dem ‘Īd-Gebet und endet vor Sonnenuntergang des 12. Dhul-Hijjah. Wenn das Udhiyah vor dem ‘Īd-Gebet durchgeführt wurde, muss es wiederholt werden.

• Es ist erlaubt, aber nicht vorzuziehen, Udhiyah in der Nacht durchzuführen.

Das Udhiyah-Tier

  • Es ist erlaubt, eine Ziege oder einen Ziegenbock, Schafe aller Art, Kühe, Bullen, Büffel oder Kamele zu opfern.
  • Es ist notwendig, dass die Ziege (männlich oder weiblich) ein volles Jahr alt ist. Eine Kuh, ein Bulle oder ein Büffel müssen zwei Jahre alt sein, und ein Kamel fünf Jahre. Jüngere Tiere als dies eignen sich für Udhiyah nicht.
  • Ein Schaf (jeder Art), das nicht weniger als sechs Monate alt ist und so stark und fett, dass es wie ein einjähriges Tier aussieht, ist für Udhiyah ausreichend, andernfalls muss es ein volles Jahr alt sein.
  • Eine Kuh, ein Bulle, ein Büffel oder ein Kamel reichen für sieben Personen, vorausgesetzt, dass der Anteil jedes Einzelnen nicht weniger als ein Siebtel beträgt und die Niyyah (Absicht) aller Partner darauf abzielt, Thawāb (Belohnung für Udhiyah) zu erlangen und nicht nur Fleisch zu erhalten.
  • Das Udhiyah von nur einer Person kann von einer Ziege, einem Schaf oder einem Widder durchgeführt werden.
  • Wenn ein Tierverkäufer sagt, dass das Tier das erforderliche Alter erreicht hat, und es äußerlich keine Anzeichen gibt, die dem widersprechen, dann ist es erlaubt, sich auf seine Aussage zu verlassen.
  • Tiere, die kastriert sind, können für Udhiyah verwendet werden. Tatsächlich ist diese Art von Tier vorzuziehen.
  • Folgende Tiere können nicht für Udhiyah verwendet werden:
    • Tiere, die einäugig oder blind sind, oder ein Drittel oder mehr ihres Sehvermögens verloren haben.
    • Tiere, die ein Drittel des Ohres oder des Schwanzes verloren haben. Ebenso das Tier, das von Geburt an kein Ohr hat.
    • Ein Tier, dessen Horn von der Wurzel abgebrochen ist.
    • Ein Tier, dassen Bein so lahm ist, dass es nur auf drei Beinen geht und das vierte Bein nicht benutzen kann.
    • Ein Tier, das so mager und dünn ist, dass seine Knochen keinen Mark haben.
    • Ein Tier, das so schwach ist, dass es nicht aus eigener Kraft zum Schlachtplatz gehen kann.
    • Ein Tier, das völlig zahnlos ist oder die meisten seiner Zähne verloren hat.
  • Es ist tugendhaft, das Tier für Udhiyah einige Tage vor dem Schlachten zu kaufen und darauf zu achten, es gut zu füttern und zu pflegen.

Methode des Opferns

  • Es ist tugendhafter, das Tier mit eigenen Händen zu schlachten. Wenn man nicht weiß, wie man schlachtet, ist es vorzuziehen, anwesend zu sein, während jemand anderes das Tier opfert. Es ist nicht notwendig, die Niyyah (Absicht) von Udhiyah laut auszusprechen, jedoch ist es notwendig, den Namen Allahs zu sagen, vorzugsweise “Bismillahi Allahu Akbar”, während des Schlachtens.
  • Verwende ein scharfes Messer und schlachte das Tier schnell, damit es nicht leidet.
  • Schärfe das Messer nicht vor dem Tier.
  • Nach dem Schlachten das Tier nicht häuten, bevor es vollständig erkaltet ist.
  • Schlachte kein Tier in Anwesenheit eines anderen.
  • Es ist mustahabb (wünschenswert) für denjenigen, der beabsichtigt, Udhiyah zu opfern, vom 1. Dhul-Hijjah an bis zur Opferung des Udhiyah-Tieres auf das Schneiden von Haaren oder Nägeln zu verzichten.

Das Fleisch und die Haut des Udhiyah-Tieres

  • Es ist unerlaubt, das Fleisch oder die Haut des Udhiyah-Tieres zu verkaufen. Sie dürfen jedoch als Wohltätigkeit oder Geschenk weitergegeben werden.
  • Es ist erlaubt, das Fleisch des Udhiyah-Tieres zu essen. Es kann auch an Verwandte und Freunde verteilt werden, unabhängig davon, ob sie reich oder arm, Muslime oder Nicht-Muslime sind. Es ist besser, es in drei Teile zu teilen: einen für die Familie, einen für Verwandte und Freunde und einen für die Armen und Bedürftigen.
  • Die Haut des Udhiyah-Tieres kann für den persönlichen Gebrauch aufbewahrt werden, z.B. als Gebetsteppich, Wasserbeutel usw.
  • Wenn das Fleisch oder die Haut des Udhiyah-Tieres verkauft wird, ist es wājib (verpflichtend), diesen Betrag den Armen (d.h. denen, die zakah-berechtigt sind) als Sadaqah (Wohltätigkeit) zu geben.
  • Es ist nicht erlaubt, das Fleisch, die Haut, das Fett usw. des geopferten Tieres dem Metzger als Lohn zu geben.
  • Das Fleisch eines Tieres, das von mehreren Teilhabern geschlachtet wird, sollte nach Gewicht und nicht nach Schätzung geteilt werden.
  • Das Seil, die Decke usw. des Tieres sollten als Sadaqah gegeben werden.

Udhiyah im Namen der Verstorbenen

Wenn jemand von Allah, dem Erhabenen, mit Wohlstand gesegnet wurde, sollte er auch Udhiyah im Namen von Rasulullah ﷺ, den Ambiyā (Friede sei auf ihnen), den Sahābah (möge Allah mit ihnen zufrieden sein), der Ummah und für seine lebenden oder verstorbenen Verwandten, Freunde, Mashayikh und Lehrer, die ihm religiöses Wissen vermittelt haben, durchführen.

Man sollte immer unseren geliebten Nabi ﷺ in Erinnerung behalten und Udhiyah in seinem Namen durchführen. Sayyiduna ‘Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) opferte zwei Widder für Udhiyah: einen im Namen von Rasulullah ﷺ und einen für sich selbst und sagte: „Rasulullah ﷺ befahl mir, Udhiyah in seinem Namen zu verrichten, daher werde ich es immer tun (solange ich lebe).“ (Al-Hakim)

Unser geliebter Nabi ﷺ selbst führte Udhiyah im Namen seiner Ummah durch. Sayyiduna Abu Talhah (möge Allah mit ihm zufrieden sein) hat berichtet, dass Rasulullah ﷺ einen Widder opferte und während er den anderen opferte, sagte er: „Dies ist im Namen jedes einzelnen meiner Ummah, der an mich geglaubt und mein Prophetentum bezeugt hat.“ (At-Tabarani)

Es ist ein Punkt des tiefen Nachdenkens und Überlegens, dass Rasulullah ﷺ seine Ummah im Sinn hatte, während er das Opfer darbrachte; daher wäre es unangemessen, wenn die Ummah ihn nicht in Erinnerung behielte und Udhiyah in seinem Namen durchführen würde.

Mawlana Saleem Dhorat (Leicester, UK)
Original veröffentlicht von der Islamic Da’wah Academy